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1 Schule

1.4 Schullaufbahnen

 

moderne Schule

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Inhalt:
  1. Vom Kindergarten in die Grundschule
  2. Von der Grundschule in die Förderschule
  3. Übergangsverfahren in die weiterführenden Schulen
  4. Die Hauptschule - und dann?
 

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Wenn Sie einen Einblick in die dritte Klasse haben werden Sie im Verlauf des Jahres feststellen, dass Sie immer stärker Gespräche mit den Eltern über die künftige Schullaufbahn des Kindes führen. Manchmal wird dabei auf die Lehrkraft ein nicht unerheblicher Druck ausgeübt.

Jeder Elternteil und jede Lehrkraft sind bemüht, die besten Prognosen für die Zukunft des Kindes zu geben und das Wohl des Kindes - Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Selbstständigkeit, ... - abzuwägen. Da diese Entscheidung für alle Beteiligten sehr schwierig ist, versuchen andere Länder, diese Selektion entweder ganz zu vermeiden oder auf eine spätere Jahrgangsstufe zu verschieben.

Bei aller Dramatik des Schulüberganges in die "Weiterführenden Schulen" wird häufig übersehen dass viele andere Schullaufbahnentscheidungen: Übergang vom Kindergarten, in die Förder-/ Sonderschule oder in den Beruf/ berufliches Schulwesen, aber auch Versetzungsentscheidungen eine große Rolle spielen.

1. Vom Kindergarten in die Grundschule

Schulanfang auf neuen Wegen

Ziel des Reformprogramms. "Schulanfang auf neuen Wegen" ist es,:

den Schulbeginn, die Einschulung, neu zu gestalten. Dazu werden im einzelnen aufgeführt:

  • Schulanfang wird kindgerecht.
  • es sollen Zurückstellung, Klassenwiederholungen, verspätete Einschulungen vermieden werden.
  • Die Schule reagiert auf die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder.
  • durch einen flexiblen Einschulungstermin wird die Schulfähigkeit einzelner Kinder besser berücksichtigt.

In Baden - Württemberg lassen sich 3 Modellgruppen unterscheiden:

  1. Modell A:
    • Jahrgangsgemischte Klassen - alle Kinder werden nach dem Stichtag ( ohne Schulreifetest) eingeschult. Je nach Entwicklung und Leistung verbleiben sie dann in der Klassenstuffe 1/2 bis zu drei Jahren.
    • Variante A2: Es gibt im Frühjahr einen zweiten Einschulungstermin d.h. in der ersten Klasse befänden sich dann Schüler die z.B. den Lese-Schreiblehrgang begonnen haben und manche, die von zu Hause aus schon Vorkenntnisse mitbrachten.
  2. Modell B:
    • Kooperation mit der Grundschulförderklasse - Grundschulförderklasse und Grundschule 1. Klasse arbeiten eng miteinander zusammen. Idealerweise erfolgen die Förderstunden nicht isoliert, sondern geschehen in Zusammenarbeit mit der ersten Klasse.
    • Modell B2 - Schulpflichtig werdende Kinder besuchen bei Bedarf die Grundschulförderklasse ein halbes Jahr vor der Einschulung.
  3. Mischmodell C:
    • Bei diesem Modell kann im Grunde nicht von einem Modell gesprochen werden, da hier alle besonderen Tätigkeiten einer Grundschule sowie Teile der Modelle A und B möglich sind:
    • vertiefte und erweiterte Kooperation mit dem Kindergarten.
    • Diagnostik und Förderpläne
    • offene Lernformen
    • klassenübergreifende Vorhaben
    • Rhythmisierung des Schulalltags
    • Schulberichtsvarianten
    • flexible Einschulung in die Regelklassen
    • ...

    Dieses Modell wurde bisher von den meisten Grundschulen gewählt.

Die Einschulung Schulgesetz § 74 - Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung:

(1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können die Kinder, die gemäß § 73 Abs. 1 noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule; bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei. Wird dem Antrag statt gegeben, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.

Kommentar: Die Schulleitung überprüft sorgfältig die Argumente. Dabei spielt auch eine Rolle, wo das Kind am besten u. U. gefördert werden kann. Wenn z.B. der Kindergarten das Kind nicht mehr nimmt, die Eltern das Kind nicht versorgen bleibt manchmal nur die Einschulung übrig.

(2) Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwarten werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können auch Kinder zurückgestellt werden, bei denen sich dies während des ersten Schulhalbjahres zeigt. Die Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet.

Kommentar: s.o.

(3) Kinder, die vorzeitig eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, sind verpflichtet, sich auf Verlangen der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde an einer pädagogisch- psychologischen Prüfung (Schuleignungsprüfung) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.

Kommentar: s.o.: Die Schuleignungsprüfung wird von einer geeigneten beauftragten Lehrkraft (Kooperationslehrer, dem Beratungslehrer) oder Schulpsychologischen Beratungsstelle durchgeführt. Neben vielfältigen Gesprächen, mit Eltern, Kind, Erzieherinnen, Kooperationslehrerin werden auch diagnostische Verfahren - "Schulreifetest" - durchgeführt.

Die Motivation von Eltern Kinder frühzeitig einzuschulen sind sehr verschieden: von "das Kind ist hochbegabt", über "es ist nicht mehr im Kindergarten förderbar" bis hin, dass ein "Elternteil wieder arbeiten möchte." Auch bei den Rückstellungen sind verschiedenste Motive erkennbar: "Kind war krank und kann im Kindergarten Defizite nachholen", Vermeidung eines "Verfahrens zur Überprüfung von Sonderschulbedürftigkeit" bis hin "zum Wunsch, dass das Kind am Ende Klasse 4 das Gymnasium besucht".

 

Grundschulförderklassen:

Grundschulförderklassen werden an Grundschulen eingerichtet. Sie haben die Aufgabe zurückgestellte Kinder durch gezielte Förderung auf die Regelschule vorbereitet. ( Näheres zur Aufgabe s. Verwaltungsvorschrift vom 16. Aug. 1999) Besondere Förderung kann auch an Schulen eingerichtet werden, wenn die Kinder die Entfernung zu einer Grundschulförderklasse nicht zugemutet werden kann.

Kommentar: Viele Grundschulförderklassen sind bereits oft 1 Jahr vor der Einschulungsentscheidung belegt, da die Kindergärten und Kooperationslehrerin ihre "auffälligen" Kinder prophylaktisch anmelden.

Stichtagsflexibilisierung:
ab 1997 können Kinder eingeschult werden, die auch noch zwischen 1.07. bis 30.09. geboren wurden.

Schulreife ist heutzutage ein sehr umstrittener Begriff: während früher davon ausgegangen wurde, dass Kinder von den der Schule vorgelagerten Institutionen (Elternhaus und Kindergarten) so gefördert wurden, dass sie den Anforderungen der Grundschule Folge leisten können, tritt heute immer mehr der Auftrag an die Grundschule heran, die Kinder in der Schule aufzunehmen. Hier werden dann die Kinder gefördert; eine Förderung kann nicht mehr an andere Institutionen delegiert werden.

Die Arbeit in der Grundschule wird je nach gewähltem Modell erheblich verändert. Als Stichpunkte seien genannt:

  • altersgemischte Lerngruppen
  • offene Unterrichtsformen
  • innere Differenzierung
  • Rhythmisierung
  • veränderte Lehrerrolle
  • veränderte Schülerrolle
  • ...

Bisher beobachtete Auswirkungen des Programms:

  • das Sozialverhalten verändert sich positiv. (?)
  • der Eintritt in die Schule wird natürlicher und selbstverständlicher
  • altersgemischte Lerngruppen wirken interessenbildend und lernanregend
  • die Rückstellungspraxis ist rückläufig: sie sank von 1993 -2000 von 10,4% auf 6,9%)
  • die Zahl der vorzeitigen Einschulung stieg bis 2001 von 1,4% auf 7,6%

vorgestellt von Frau Clodius Seminar Rottweil Kurs 25

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2. Von der Grundschule in die Förderschule

Einschulung

Wie aus dem Diagramm unschwer zu erkennen ist, liegt die Hauptaufgabe der Beratung und Betreuung in den Händen der Grundschullehrerinnen und -lehrer. Um dies ganz deutlich zu sagen:

"Es ist Aufgabe der allgemeinen Schule, auf individuelle Lernerfahrungen und Lernvoraussetzungen der Schüler mit differenzierten Lernangeboten einzugehen; hierzu gehört auch die Förderung behinderter Schüler. ...
Vor allem in der Grundschule kann der Unterschied der Lernvoraussetzungen und Lernerfahrungen der einzelnen Kinder sehr ausgeprägt sein. Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der einzelnen Kinder reagiert der Unterricht mit differenzierten Inhalten und Verfahren. Am Ende der Grundschulzeit sollen die Kinder über vergleichbare Grundkenntnisse und Fertigkeiten verfügen."

Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf,
Verwaltungsvorschrift des KM vom 8. März 1999; Absatz 2

Zum Überlegen :

Welche Konsequenzen bringt die Verwaltungsvorschrift für Ihren täglichen Unterricht?

Denken Sie bei der Beantwortung der Frage nicht nur an die Kinder mit schlechten Leistungen.

Für die Kinder jedoch, für die ein besonderer Förderbedarf besteht, muss sehr sorgfältig Lernstand, Lernumfeld und eine Analyse des Lernprozesses erfasst (und dokumentiert !) werden. Erst wenn individuelle Förderpläne, der Einbezug von Jugendhilfe (nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten) und sonstige Maßnahmen nichts erbrachten, stellt sich die Schulortfrage.

Unter Mitwirkung der "sonderpädagogischen Dienste" wird im nächsten Schritt die Förderung der Schüler, Beratung der Lehrer und Eltern (Hilfeplan) weiter voran getrieben.

Eingeschult in die Sonderschule wird das Kind auf Wunsch der Eltern oder wenn der/die Schulleiter/in einen sorgfältig begründeten (s. oben) Antrag stellt. Die Sonderschule wird damit zur "Wunschschule/ Angebotsschule", da in der Praxis die mögliche Einschulung gegen den Elternwunsch von der Schulverwaltung sehr schwer durchzusetzen ist.

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3. Übergangsverfahren in die weiterführenden Schulen

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4. Die Hauptschule - und dann?

In der Hauptschule kommt es immer wieder vor, dass einzelne Schüler das Ziel der Hauptschule nicht erreichen. Für einen Klassenlehrer in der Hauptschule ist es deshalb unerläßlich, dass er seine "schwierigen" Schüler und dessen Eltern richtig beraten kann. Grundsätzlich dauert die Schulpflicht mindestens 9 Jahre.

Dauer der Schulpflicht:

Grundschule

Hauptschule (RS, Gy.)

 

mindestens 4 Jahre (bis der Abschluss der 4. Klasse erreicht ist.)

5 Jahre


zusammen sind das mindestens 9 Jahre

Die sich anschließende Berufsschulpflicht geht bis 18 Jahre oder bei einer Berufsausbildung, die Dauer der Ausbildung. Die Berufsschulpflicht kann durch ein Jahr Vollzeitschule (Berufsvorbereitungsjahr BVJ, Berufsfachschule - BFS) abgegolten werden.

a. Nach 5 Hauptschuljahren (5 Jahre nach Eintritt in die Klasse 5) ist der Schüler/ die Schülerin oft in Klasse 8. [Ich kenne jedoch auch Fälle in denen der Hauptschüler bereits nach Klasse 7 die Schulzeitverlängerung gebraucht hätten. Hier wurde es besonders wichtig, dass die Laufbahnentscheidungen der Schule vor dem Schulamt begründet werden konnten.]
Wenn wir jedoch den Regelfall nehmen, stellen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten den Antrag auf Schulzeitverlängerung. Die Schule entscheidet, ob dem Antrag statt gegeben wird oder eben auch nicht.

Wird der Antrag abgelehnt, bzw. kann der Schüler nicht in die 9. Klasse versetzt werden, bleiben ihm nur noch folgende Möglichkeiten:

  • Er macht die Schulfremdenprüfung (frühestens nach einem Jahr).
  • Er besucht das Berufsvorbereitungsjahr
  • In Ausnahmefällen kann er eine 1jährige Berufsfachschule besuchen
  • Er besucht regulär eine Berufsschule (oft Vollzeitschule). Mit Bestehen der Lehre hat er den Hauptschulabschluss erreicht.

b. Am Ende des 9. Schuljahres besteht ein Schüler die Abschlussprüfung nicht. Wenn er nach der Einschulung in die Hauptschule keine Klasse wiederholt hat, gelten nun diese Regelungen:

  • Er stellt den Antrag auf Schulzeitverlängerung und Wiederholung der 9. Klasse Hauptschule
  • bzw. er verlässt die Hauptschule,
  • Es bleiben ihm dann die Möglichkeiten der Schulfremdenprüfung,
  • das Berufsvorbereitungsjahr
  • eine einjährige Berufsfachule (event. möglich nach Absprache mit der Schulleitung)
  • und der Weg über die Berufsschule mit Lehre.
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Sollte ein Realschüler/ Gymnasiast die Klasse 7 zweimal wiederholt haben und am Ende von Klasse 8 wieder nicht versetzt werden, kann er in der Hauptschule die Klasse 8 wiederholen, wenn seine Schulzeit verlängert wurde. Diese Schüler stellen für die aufnehmenden Hauptschulklassen eine besondere Herausforderung dar.

Absolviert der Hauptschüler/ die Hauptschülerin erfolgreich die Prüfung, kann er/sie über die Berufsausbildung bzw. die Berufsschulen bis zum Abitur kommen. Studierende Hauptschüler sind zwar selten, doch es gibt sie tatsächlich.

 

 

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